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Für Importeure & Einkäufer 3 Min. Lesezeit

Das Risiko reist auf Ihrer Vertragsseite mit

Bei FOB, CFR und CIF gehört Ihnen die Ware rechtlich schon auf hoher See. Sie sehen nie, wie der Container gepackt wird — zahlen aber für jeden Tropfen Kondenswasser. So übernehmen Sie die Kontrolle.

Ihre Lage

Vier Fakten, die jeder Einkäufer kennen sollte

Risikoübergang bei Verladung

Bei FOB, CFR und CIF ist jeder Schaden nach der Verladung an Bord Ihr Schaden — nicht der des Exporteurs.

ICC (C) deckt Feuchte nicht

Die CIF-Mindestversicherung deckt nur Großschäden. Kondenswasserschäden sind überhaupt nicht enthalten.

Ausschluss 4.3 trifft den Versicherten

Selbst All-Risk-Deckung versagt, wenn der Versicherer den Schaden auf unzureichende Verpackung zurückführen kann — etwa fehlende Trockenmittel.

Sie dürfen die Verpackung vorgeben

Trockenmitteltyp, Menge und Fotonachweis lassen sich im Kaufvertrag festschreiben — oder Sie stellen die Trockenmittel selbst bei.

Checkliste für den Kaufvertrag

Schriftlich festlegen: Trockenmittel auf Calciumchlorid-Basis für Seefracht, Menge pro Container (siehe unser Mengenrechner), Platzierung über die gesamte Containerlänge, Fotodokumentation vor dem Versiegeln. Fünf Zeilen Vertragstext — gegen fünfstellige Schäden.

Sichern Sie Ihre nächste Verschiffung ab

Wir beraten Sie zur Spezifikation im Kaufvertrag und liefern Trockenmittel direkt an Sie oder Ihren Lieferanten — weltweit.